GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
Vertraulichkeitsverpflichtung: Die Parteien verpflichten sich, die im Rahmen dieses Vertrages erhaltenen Informationen, Dokumente, schriftlichen und/oder mündlichen Äußerungen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder zu teilen.
Verwendung der Informationen: Die Parteien verpflichten sich, die gemäß der Geheimhaltungsvereinbarung erhaltenen Informationen ausschließlich für die angegebenen Zwecke und im Rahmen der Zusammenarbeit zu verwenden. Die Nutzung der Informationen für andere Zwecke wird als Vertragsverletzung angesehen.
Informationssicherheit: Die Parteien treffen die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der erhaltenen Informationen und gewährleisten deren Schutz vor unbefugtem Zugriff. Es werden alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Informationssicherheit getroffen.
Vertragsübertragung: Die Parteien akzeptieren, dass die Bestimmungen dieses Vertrages unter keinen Umständen auf eine andere Person oder Organisation übertragen werden dürfen.
Vertragsdauer: Diese Geheimhaltungsvereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft und kann jederzeit durch gegenseitige Zustimmung der Parteien beendet werden.
Streitbeilegung: Für alle Streitigkeiten, die im Rahmen dieses Vertrages entstehen, sind das türkische Recht und die Gerichte von İzmir zuständig.
Dieser Vertrag wurde gemäß den oben genannten Bedingungen einvernehmlich akzeptiert und unterzeichnet.
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